Mitgliedschaft |
Mitgliedschaft Mitglieder des Interessenverbandes können nur selbständige Unternehmer werden, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch juristische Personen des Privatrechts können Mitglied werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Über den Aufnahmeantrag entscheide der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keinerlei Begründung bedarf, steht dem/er Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Beiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Nähere Informationen über unsere aktuellen Beitragssätze erhalten Sie auf Anfrage. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch hier.
ACHTUNG NEUE BEITRAGSSTRUKTUR AUSSCHLIEßLICH FÜR NEUMITGLIEDER (gestaffelt nach TU-Größe und Monats- bzw. Jahresbeitrag):
einschl. 5 Touren = 19,50 EUR pro Monat pro Mitglied oder bei direkter Jahreszahlung 195,- EUR pro Mitglied einschl. 10 Touren = 37,50 EUR pro Monat pro Mitgl. oder bei direkter Jahreszahlung 375,- EUR pro Mitglied über 10 Touren = 49,50 EUR pro Monat pro Mitglied oder bei direkter Jahreszahlung 495,- € EUR pro Mitglied
Mittelverwendung Mittel des Interessenverbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Aufgaben die dem Zweck des Interessenverbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Satzung In der Satzung finden Sie alle verbindlichen Informationen zum IsSiT e.V. Zur Satzung bitte hier klicken.
Zum Mitgliedsaufnahmeantrag Dem Mitgliedsaufnahmeantrag sind bitte Kopien über folgende Nachweise beizulegen:
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